Entschädigung

Die Dienstleistungsempfänger/innen entschädigen die Dienstleistungserbringer/innen mit CHF 10.00 pro Arbeitsstunde.
Reinigungs- und Gartenarbeiten sind mit CHF 15.00 pro Arbeitsstunde zu vergüten.

Für Autofahrdienste sind zusätzlich CHF 0.80 pro km zu entrichten. Innerhalb von Oberwil beträgt der Fahrpreis pauschal CHF 4.00.

Nach erbrachter Dienstleistungen rechnen die Partner direkt miteinander ab und der Dienstleistende erstellt einen Arbeitsrapport. (siehe Formulare).